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Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz –, Handschriftenabteilung; Ms. germ. qu. 1187

Bairischer Sprachraum, Entstehungsort unbekannt (Datierung 1438/39-Mitte 15. Jh. über Hartliebs "Namenmantik", nach Honold); später im Besitz der Grafen Starhemberg von Riedegg (Oberösterreich), Mitte 15. Jh. · Frühneuhochdeutsch (bairisch)

Fasten-Hanfkäse mit Mandeln

Moderne Übersetzung

Nimm Hanf, der roh ist, und stoße ihn. Schlage ihn zwei- oder dreimal mit gesottenem Wasser durch.

Gib dazu ein Lot Hausenblase und ein halbes Pfund Mandeln, zu einer süßen Milch verarbeitet. So machst du gut einen Hanfkäse.

Garniere ihn, womit du magst, und versalze ihn nicht.

Zutaten

OriginalModernMengenangabeWo kaufenAlternative
haniff der Rach sey Hanf - Reformhaus, Online-Gewürzhandel -
gesotten wasser Wasser, gesotten - Leitung -
ein lott hausen platter Hausenblase 15 g ⚠ Klassische Hausenblase stammt von der Schwimmblase des Hausen (Stör), der heute streng geschützt ist (CITES-Anhang II). Moderne Fischgelatine gibt es im Bierbrauereibedarf oder Online-Weinbaubedarf. Blattgelatine oder Pulvergelatine (etwa 3 Blatt)
ein halb phunnt mandel Mandeln 250 g - -
versalcz Salz - - -

Zubereitungshinweis

Welches Gericht ist das? Die Quelle nennt das Ergebnis Hanfkäse. Die nahezu wortgleiche Wiener Parallelfassung W1-067 verbindet ebenfalls rohen Hanf, Mandeln, gesottenes Wasser und Hausenblase.

Roher Hanf. Die Lesung „der Rach sey“ entspricht W1 „der roch sey“ und meint rohen, unverarbeiteten Hanf.

Die offene Ausführung. Der Text fordert, den Hanf zwei- oder dreimal mit gesottenem Wasser durchzuschlagen, nennt aber weder ein Tuch oder Sieb noch einen genauen Herstellungsweg für die süße Milch. Auch die Hausenblase wird nur als Zutat angeführt. Aus diesen Angaben lässt sich kein belegter Schritt zum Festwerden ableiten.

Praxis. Für eine quellennahe Annäherung den rohen Hanf zerstoßen und wiederholt mit gesottenem Wasser bearbeiten. Wie Milch und Hausenblase modern zusammengeführt werden, ist eine eigene Versuchsentscheidung, nicht eine überlieferte Anweisung. Zum Schluss darf das Gericht frei garniert werden; Salz soll nicht hinzugefügt werden.

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