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Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897

Wien, vermutlich Augustiner-Chorherrenstift St. Dorothea (Besitzvermerke 15. Jh. auf Bl. 1r, 15r, 28v, 54v, 91v), Mitte 15. Jh. (Teil I) · Frühneuhochdeutsch (bairisch-österreichisch)

Hanfkäse

Moderne Übersetzung

Nimm rohen Hanf und stoße ihn. Schlage ihn zwei- oder dreimal mit gesottenem Wasser durch. Gib ein Lot Hausenblase und ein halbes Pfund Mandeln für eine süße Milch dazu. So machst du einen guten Hanfkäse. Garniere ihn, womit du willst, und versalze ihn nicht.

Zutaten

OriginalModernMengenangabeWo kaufenAlternative
honif Rohhanf 250 g Reformhaus, Online-Handel -
wasser Gekochtes Wasser - Leitung -
hausn ploter Hausenblase 15 g Online-Handel (Spezialitäten) Agar-Agar (pflanzlich) oder Gelatine (tierisch)
mandel ca. 250 g Mandeln - Supermarkt (Backregal) -
milch Süße Mandelmilch - Supermarkt -
salcz Salz - - -
wo mit du wild Garnitur (optional) - - -

Zubereitungshinweis

Welches Gericht ist das? Die Quelle nennt das Ergebnis einen Hanfkäse. W1 und die nahezu wortgleiche Berliner Parallelhandschrift B4-064 verbinden rohen Hanf, Mandeln, gesottenes Wasser und Hausenblase; die moderne Gerichtskategorie lässt sich darüber hinaus nicht sicher bestimmen.

Die Menge der Mandeln. W1 schreibt verkürzt „1/2 mandel“. B4-064 ergänzt an derselben Stelle „ein halb phunnt mandel“; gemeint ist daher ein halbes Pfund, heute ungefähr 250 g.

Durchschlagen und Milch. Der Hanf wird zerstoßen und zwei- oder dreimal mit gesottenem Wasser „durchgeschlagen“. Ob das ein Passieren, Sieben oder eine andere Bearbeitung meint, bleibt offen. Ebenso nennt der Text weder ein Tuch noch einen Herstellungsweg für die süße Milch und kein Süßungsmittel.

Praxis. Für eine quellennahe Annäherung den rohen Hanf zerstoßen und wie angegeben wiederholt mit gesottenem Wasser bearbeiten. Hausenblase, Mandeln und die süße Milch werden genannt, ihre konkrete Verbindung aber nicht erklärt. Diese fehlenden Arbeitsschritte sollten in einer modernen Versuchsküche ausdrücklich als eigene Entscheidung behandelt werden, nicht als rekonstruierte Anweisung des Textes. Zum Schluss darf das Gericht frei garniert werden; nur übersalzen soll es nicht werden.

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