Ein new Kochbuch (Ein new Kochbuch/ Das ist Ein gruͤndtliche beschreibung wie man recht vnd wol ... allerley Speiß ... auff Teutsche/ Vngerische/ Hispanische/ Jtalianische vnnd Frantzoͤsische weiß/ kochen vnd zubereiten solle)
Stockfisch bleibt Stockfisch: Schlussbemerkung zum Stockfisch-Kapitel
Moderne Übersetzung
Vom Manscho Blancko, das vom Stockfisch gemacht wird: Du kannst etliche Speisen zubereiten, wie zuvor erwähnt ist.
Und wenn man auch noch so viel aus einem Stockfisch zubereiten soll, so ist es doch nur ein Stockfisch und bleibt ein Stockfisch; und man mag es zubereiten, wie man will, so ist es doch ein Stockfisch. Er wandert in alle Länder, allein nicht in das Land Ungarn, denn sie haben bereits Fisch im Überfluss. Und ein Ungar spricht sogleich: „Bidesck Bestia“, das ist: „Der Schelm stinkt.“
Und man kann viele Speisen aus dem Stockfisch zubereiten, es ist aber der Mühe nicht wert.
Zutaten
| Original | Modern | Mengenangabe | Wo kaufen | Alternative |
|---|---|---|---|---|
| Stockfisch | Stockfisch | - | gut sortierter Supermarkt, Fischhändler | - |
Zubereitungshinweis
Welches Gericht ist das? Keines. Die Nummer 12 schließt das Kapitel vom Stockfisch mit einer Bemerkung statt einer Zubereitung: Aus dem Blancmanger vom Stockfisch lasse sich manches machen, „wie zuvor vermeldt ist“, doch bleibe der Stockfisch ein Stockfisch, und die Mühe lohne nicht. Zutatenmengen, Gerät, Hitze oder Garschritte nennt der Text nicht.
Der Rückverweis. „Wie zuvor vermeldt ist“ zielt auf die vorangehenden Nummern des Kapitels: das Blancmanger vom Stockfisch (rum-1240), dort selbst nur eine Zeile, und die Stockfisch-Gerichte danach, etwa die spanischen Krapfen mit Stockfisch-Gehack (rum-1242). Wie Rumpolt aus einem Blancmanger weitere Speisen wie Torten und Krapfen macht, steht beim Barsch (rum-1132).
Wer wandert? Am nächsten liegt, dass der Stockfisch selbst als Handelsware „in alle Landt“ wandert; das Satzgefüge ließe auch das Gericht als Subjekt zu.
Praxis. Aus diesem Text lässt sich nichts kochen, und wir ergänzen kein Verfahren. Wer ein Stockfisch-Gericht aus diesem Kapitel nachkochen will, beginnt bei den ausgeführten Nummern, etwa rum-1242.
Vollständige Version mit Originaltext, Glossar und Anmerkungen: fyndling.de/rezepte/rum-1248/
fyndling.de/rezepte/rum-1248/