Sechstes Alter · Nürnberg 1493, Hartmann Schedel, Übersetzung Georg Alt, Druck Anton Koberger
Das sechst alter Ordnung der churfursten des reichs BAbst Gregorius der fuenft hat erstlich satzung. ordnung vnd bestettigung der wale vnd kiesung yezuzeitten eis roemischen kaisers gethan. Dann nach dem otto der dritt durch erblichen fale doch nit an leichte muee zu kaiser erkorn wardt. vnd aber der yetzgenant babst auß demselben oettischen geschlecht geporn. die schwachheit des kaiserthumbs vnd die wandelperkeit des gluecks erkennet. auff das dann die hoehst maiestat des kaiserthumbs bey den teuetschen lennger bleiben moecht do hett er ein versamlung vnd machet ein ordnung vnnd satzung. das allain den teuetschen gezimen moecht einen roemischen kaiser zeerwelen. vnd dannenher habe die churfuersten iren namen. Dieselb wale oder chur ist bis her vber vierhunder iar gehalten worden. also das hinfuero dz kaiserthumb nit durch erbschaft des pluots gelaytet. sunder yezuzeiten ein kaiser allain durch hohgeporn teuetsch mitsambt eim kuonig zu beheim erkorn solt werden. der dann ein roemischer koenig sein. vnd nach empfangner kaiserlicher kron zu rom alßdenn ein kaiser vnd merer des reichs genant werden solt. Diss sind (als die figur hieuor anzaigt) des reichs churfuersten. Nemlich die drey ertzbischofe zu Mayntz Trier vnd Coelne. Item marggraf zu brandemburg. pfaltzgraf. hertzog zu sachßen. koenig zu behiem. Der yeder hat ein sunders ambt. also das die ersten drey cantzler sind der erst teuetscher land. der ander gallie. der dritt welscherland. Der marggraf zu brandemburg ist ertz camrer. der pfaltzgraff ertzdruchsess. der hertzog zu sachßen ertzmarschalck. der koenig zu beheim ein ertzschenck vnd als ein obman. die andern churfuersten wo sie in irer chur vnd wale spennig wuerden darumb zeentschaiden. vnd solche satzung vnd ordnung kaiserlicher wale ist beschehen nach der gepurt christi tausent vnd in dem ersten oder andern iar. Blat CLXXXV der welrt IN welcher weiß vnd gestalt die wale vnd chur eins newen roemischen koenigs durch die siben churfuersten zu franckfurt am Mayn gelegen fuergenomen. gehandelt vnd volfueert werden sol das gibt clerlich zuerkennen die guldin bull die kaiser Karl der vierdt auff dem kaiserlichen tag zu nurmberg im .M.ccc.lvi. iar der gepurt cristi gehalten gemacht hat. Nw werden vnser kaisere in irer erwelung vor irer salbung vnd bekroenung roemisch koenig genant. als ob der kaiserlich namen mer denn der koenigclich zeachten wer. Nw haben aber die alten roemer nach außtreybung tarquinij des hohfertigen irs konigs von hass wegen der koenig den koenigclichen namen gantz hingenomen vnd gesetzt. das sich nit gezymmen solt hinfuero einichen koenig zu rom zesein. sunder die. die die kriegs henndel wider die feind wol fueereten warden von eren wegen imperatores. die wir kaiser haißen genennt. Dann bey den roemern waren drey staffeln oder grade der groeßern wirdigkeit. als koenig. dictator vnd kaiser. die koenigclich was die hoehst wirdigkeyt. darnach die dictatorisch. vnd nach derselben die kaiserlich. Vnd wiewol Julius cesar offt obsigung wider die feind erlangende imperator genant wardt so het doch der koenigclich namen zu rom einen solchen haß das ime derselb Julius nicht den kaiserlichen oder koenigclichen. sunder den dictatorischen namen eroberet. vnd nach dem er aber des koenigclichen tittels begeret vnd sich doch darinn der vnwirßkeit vnnd vnwillens des volcks besorget do sammlet er ein heer wider die parthos fuergebende das in den sibillischen buechern begriffen stuond das die parthi nicht dann von eim koenig vberwunden werden moechten. also verfueget er sich einen koenig zenennen. das was ein vrsach seins zueylenden tods. Aber zewissen was das kaiserthumb oder der kaiserlich namen ettwen bey den roemern gewesen sey. so ist zemercken das der ein imperator oder kaiser genant wardt der do het den empfolhnen gewalt der waffen vnd heer. zubeschuetzung. auffung vnd merung gemains nutzs vnd stands. Aber nwmals erstrecket sich der kaiserlich namen vnd gewalt weytter.
Das sechste Zeitalter. Ordnung der Kurfürsten des Reiches. Papst Gregor der Fünfte hat erstmals die Satzung, Ordnung und Bestätigung der Wahl und Kür eines römischen Kaisers vorgenommen. Denn nachdem Otto der Dritte durch Erbfolge, doch nicht ohne leichte Mühe, zum Kaiser erwählt worden war, und aber der eben genannte Papst aus demselben ottonischen Geschlecht geboren, die Schwachheit des Kaisertums und die Wandelbarkeit des Glücks erkannte, damit dann die höchste Majestät des Kaisertums bei den Deutschen länger bleiben möge, da hielt er eine Versammlung ab und schuf eine Ordnung und Satzung, dass es allein den Deutschen zukommen möge, einen römischen Kaiser zu erwählen. Und daher haben die Kurfürsten ihren Namen. Dieselbe Wahl oder Kür ist bis heute über vierhundert Jahre gehalten worden, sodass hinfort das Kaisertum nicht durch Erbschaft des Blutes geleitet, sondern jeweils ein Kaiser allein durch hochgeborene Deutsche mitsamt einem König von Böhmen erwählt werden sollte, der dann ein römischer König sein und nach empfangener kaiserlicher Krone zu Rom alsdann ein Kaiser und Mehrer des Reiches genannt werden sollte. Dies sind (wie die Figur zuvor anzeigt) des Reiches Kurfürsten: Nämlich die drei Erzbischöfe zu Mainz, Trier und Köln; desgleichen der Markgraf zu Brandenburg, der Pfalzgraf, der Herzog zu Sachsen, der König zu Böhmen. Jeder von ihnen hat ein besonderes Amt, sodass die ersten drei Kanzler sind: der erste des deutschen Landes, der zweite Galliens, der dritte Welschlands. Der Markgraf zu Brandenburg ist Erzkämmerer, der Pfalzgraf Erztruchsess, der Herzog zu Sachsen Erzmarschall, der König zu Böhmen ein Erzschenk und als ein Obmann, um zu entscheiden, wo die anderen Kurfürsten in ihrer Kür und Wahl uneinig würden. Und solche Satzung und Ordnung kaiserlicher Wahl ist geschehen nach der Geburt Christi tausend und im ersten oder zweiten Jahr. Blatt CLXXXV der Weltchronik. In welcher Weise und Gestalt die Wahl und Kür eines neuen römischen Königs durch die sieben Kurfürsten zu Frankfurt am Main vorgenommen, behandelt und vollzogen werden soll, das gibt klar zu erkennen die Goldene Bulle, die Kaiser Karl der Vierte auf dem kaiserlichen Tag zu Nürnberg im Jahre 1356 nach der Geburt Christi gehalten und gemacht hat. Nun werden unsere Kaiser in ihrer Erwählung vor ihrer Salbung und Krönung römischer König genannt, als ob der kaiserliche Name mehr denn der königliche zu achten wäre. Nun aber haben die alten Römer nach der Austreibung Tarquinius' des Hochmütigen, ihres Königs, aus Hass gegen die Könige den königlichen Namen gänzlich abgeschafft und festgelegt, dass es sich hinfort nicht geziemen sollte, irgendeinen König zu Rom zu haben, sondern diejenigen, die die Kriegsangelegenheiten wider die Feinde gut führten, wurden ehrenhalber Imperatores genannt, die wir Kaiser heißen. Denn bei den Römern waren drei Stufen oder Grade der größeren Würdigkeit: als König, Diktator und Kaiser. Die königliche war die höchste Würdigkeit, danach die diktatorische und nach derselben die kaiserliche. Und wiewohl Julius Caesar, oft Siege wider die Feinde erringend, Imperator genannt wurde, so hatte doch der königliche Name zu Rom einen solchen Hass, dass ihm derselbe Julius nicht den kaiserlichen oder königlichen, sondern den diktatorischen Namen erlangte. Und nachdem er aber des königlichen Titels begehrte und sich doch darin der Unwilligkeit und des Unwillens des Volkes besorgt war, da sammelte er ein Heer wider die Parther, vorgebend, dass in den sibyllinischen Büchern geschrieben stünde, dass die Parther nicht anders als von einem König überwunden werden könnten. Also veranlasste er sich, einen König zu nennen. Das war eine Ursache seines eilenden Todes. Aber um zu wissen, was das Kaisertum oder der kaiserliche Name ehedem bei den Römern gewesen sei, so ist zu merken, dass derjenige ein Imperator oder Kaiser genannt wurde, der die anvertraute Gewalt der Waffen und des Heeres hatte, zur Beschützung, Erhaltung und Mehrung des Gemeinwohls und Standes. Aber nunmehr erstreckt sich der kaiserliche Name und Gewalt weiter.