Sechstes Alter · Nürnberg 1493, Hartmann Schedel, Übersetzung Georg Alt, Druck Anton Koberger
WEr von anfang. vrsprung. gestalt vnd gelegenheit des Behmischen lannds ettwas wissen woel der sueche es hieuor in disem buoch am .xxiiii. am .c.lxxxix. am .cc.iii. vnd am .cc.lxxxiii. blat. Von Frießland DIe Friesen an dem meer gelegen stossen von aufgang in Sachßen land. gegen den mittag an die Westfaln gegen dem nydergang an Vttrichisch land. wiewol ettlich woellen das das die Vttrichischen Frießen seyen. vnder denen finde ich Ottonem den bischoff der Friesischen kirchen. der die Teuetschen geschihten vnd sachen nit vnschickerlich beschriben hat. Bischoff Albrecht zu Mayntz der das closter zu Fulden auffgerichtet hat. vnd sich vnderstund die Friesen des cristenlichen glawbens zeunderweisen ward von inen erschlagen vnd mit der marter bekroenet. Diss ist ein fraisams volck der waffen geuebt. starcks vnd gerads leibs. sichers vnd vnerschroeckenlichs gemueets. vnd beruemen sich frey sein. wiewol sich der hertzog von Burgundi einen herren desselben lands nennt. Aber Frießland ist frey sich seiner sytten geprauchende. vnd geduldet nit euessern vnttertenig zesein. Der Frieß begert nit vnwillig des tods vmb die freyheit. Ritterliche wirdigkeit ist vnder disem volck vnangesehen. einen stoltzen man der sich fuer ander erhebt leiden sie nit. sie erwelen ierlich einen rat gemainen nuotz in gepuerlicher gleichheit zeschicken. Sie straffen die vnzuechtigkeit der weiber gar ernstlich. Auff das die briestere andere schlafkamer nit beflecken so lassen sie die briester on weiber nit leichtlich zu. dann sie maynen das sich der mensch gar kuemmerlich enthalten mueg. Alles ir vermuegen vnd reichthuemer ist an dem vihe. Es ist ein ebens lannd. seeig vnnd fast waydreich. Alda ist mangel an holtz. Sie enthalten das fewr mit lewmigem wasen vnd truocknem kueekot. Cornelius tacidus schreibt das zu zeiten des kaisers Neronis zwen sendpotschafter auß disem volck gein Rom komen weren vnd als sie in das pompeysch rathawß gegangen weren vnd ettlich frembde außlendische mann vnder den ratzherren sitzende sahen vnd vnderrichtet waren das solche ere den send poten des volcks gepuerete. die an roemischen tugenten vnd freuentschaft fuertreffen. do weren dise zwen hinfuer getretten vnd hetten sich vnder den roemischen ratzherren nidergesetzt vnd geschrihen das nymant mit waffen vnd an trew vnd glawben vber die Teuetschen wer. von dess wegen hette der Nero sie bede mit einer statt begabt. Von Holand HOland ein prouintz Teuetscher nation stost gein mitternacht an das meer. an andern oertern in gestalt einer innseln zwischen den armen des Rheins eingefangen. vnd ist ein seeigs vnd waydreichs land mit vil seen vnd meerstraymen ergossen. Es sind ettlich die sprechen das Vttrich streitperer mann in einen krieg zefueeren. Die mann vnd frawen daselbst sind gar wolgestalt. die sich vor vber lawff irer feind mit schwellung der wasser vnnd mit aigner kraft beschirmen. Pier ist diss volcks getrannck. die kawflewt bringen wein daselbsthin. Von Seeland DIe letsten voelcker Teuetscher nation sinnd gegen mitternacht vnnd nyderganng wartz. Die Seelennder in einer innseln wesende gegen dem außfluss des Rheinns vber. vnder denen sinnd die mittelburgischen. die selb statt ist gar wol befestigt reich vnd habehaftig vnd zu kawfmans gewerbe vnd hantirung fast fuegsam. Da selbst innen ist nit ein vnadelichs stettlein Brielum genant mit wasser vmbgeben darinn vil kawflewt zu schiffen. Von Westualen WEstualen endet sich gegen dem nidergang an dem Rhein. vnd gegen dem auffgang an dem fluss Visurgo die Wesera genant. gegen mitternacht an Frießland vnd die Vttrichischen entspringt. vnd an den edeln stetten Badeborn vnd Muenster hin fleueßet vnd das land schier in dem mittel taylende durch Frießland hinab in das meer steygt der fluss Sala befeuechtigt auch das Westuelisch land. Zwischen demselben fluss vnd dem Rhein hat Drusus germanicus als er sein feind vberwunde als ein obsiger zulendet. Der gross kaiser Karl ha mit den Westfalen vil krieg gefueert vnd sie mit schlacht bekummert vnd von anbettung der abgoetterey zu dem cristenlichen glawben bezwungen vnd als sie denselben cristenlichen glawben oft verlawgnet hetten vngeachtet irer ayds pflicht. auff dz er dann ir widerspenigkeit mit forcht der straff stillen moecht so setzet er haymlich richter. denen gabe er gewalt alßpald sie yemant der geschworn vnd wider sein pflicht gethan oder sunst einiche mißtat begangen het denselben alßpald zestraffen on Blat CCLXXXI einiche fuerhaischung oder beschirmung. vnd darzu erwelet er tapffer mann vnd liebhaber des rechten. bey den man sich nicht vermuotet dz sie die vnschueldigen verfolgen wuerden. vnd als aber darnach erbere vnd mittelmessig mann offt in den welden an stricken hangende gefunden warden do bracht solchs den Westfaln grossen schrecken vnnd behielt sie also in dem glawben. Der geprauch vnd vbung diss Westfalischen gerichts (das man das haymlich nennt) ist in Teuetscher nation lautprecht. darumb wirdt hie im besten vermyden nach der lenng dauon zeschreiben. Hessenland center ZWischen Westfaln vnd Franckenland ligt das Hessenland ein pirgige gegent. die sich vom Rhein gein mitternacht streckende an Thueringen stoesset. Der fuerst diss volcks ein landgraff zu vnßern zeitten zum kaiserthumb gefordert achtet sich zu auffhaltung solcher puerden vngemass vnnd wolt lieber ein kleins fuerstenthumb ime von seinen eltern gelaßen nuetzlich verwesen dann ein gross annemende zerstrewen. vnd sprach das wer ime ein verhindernus zu handlung cristenlicher sachen das er der schrift nicht wissendt wer. doch was er ein hayer vnd schuetzer der gesetz. die er ime nach seins vaters gezuenge außlegen hieße. als offt ein sach vor ime gehandelt wardt. vnnd ist nye von ime erhoert worden das er einich vngerechte vrtail gesprochen hab. Als diser fuerst in ein closter gienge in willen dasselb zereformirn. vnnd geladen mit den closterlewten die speyß name do maynet man er het gifft geessen dann er vnd der abbt. der der reformirung begeret starben vnlang darnach.
Wer von Anfang, Ursprung, Gestalt und Lage des Böhmischen Landes etwas wissen will, der suche es zuvor in diesem Buch auf den Blättern 24, 189, 203 und 283. Von Friesland: Die Friesen, am Meer gelegen, grenzen im Osten an Sachsenland, im Süden an die Westfalen, im Westen an das Utrechter Land, wiewohl etliche wollen, dass dies die Utrechter Friesen seien. Unter ihnen finde ich Ottonem, den Bischof der friesischen Kirche, der die deutschen Geschichten und Angelegenheiten nicht ungeschickt beschrieben hat. Bischof Albrecht zu Mainz, der das Kloster zu Fulda aufgerichtet hat und sich unterstand, die Friesen des christlichen Glaubens zu unterweisen, ward von ihnen erschlagen und mit der Marter gekrönt. Dies ist ein furchtsames Volk, geübt in Waffen, starken und geraden Leibes, sicheren und unerschrockenen Gemütes, und sie rühmen sich, frei zu sein, wiewohl sich der Herzog von Burgund einen Herrn desselben Landes nennt. Aber Friesland ist frei, sich seiner Sitten bedienend, und duldet nicht, äußeren Mächten untertan zu sein. Der Friese begehrt nicht unwillig des Todes um der Freiheit willen. Ritterliche Würdigkeit ist unter diesem Volk ungesehen; einen stolzen Mann, der sich vor andere erhebt, leiden sie nicht. Sie erwählen jährlich einen Rat, um den gemeinen Nutzen in gebührender Gleichheit zu schicken. Sie bestrafen die Unzucht der Weiber gar ernstlich. Damit die Priester andere Schlafgemächer nicht beflecken, so lassen sie die Priester ohne Weiber nicht leichtlich zu, denn sie meinen, dass sich der Mensch gar kümmerlich enthalten möge. All ihr Vermögen und Reichtümer ist an dem Vieh. Es ist ein ebenes Land, seenreich und fast weidreich. Alda ist Mangel an Holz. Sie erhalten das Feuer mit lehmigem Rasen und trockenem Kuhkot. Cornelius Tacitus schreibt, dass zu Zeiten des Kaisers Neronis zwei Sendbotschafter aus diesem Volk gen Rom gekommen wären, und als sie in das pompejische Rathaus gegangen wären und etliche fremde, ausländische Männer unter den Ratsherren sitzend sahen und unterrichtet waren, dass solche Ehre den Sendboten des Volkes gebühre, die an römischen Tugenden und Freundschaft übertreffen, da wären diese zwei hingetreten und hätten sich unter den römischen Ratsherren niedergelassen und geschrien, dass niemand mit Waffen und an Treu und Glauben über die Deutschen wäre. Deswegen hätte der Nero sie beide mit einer Stadt begabt. Von Holland: Holland, eine Provinz deutscher Nation, stößt gen Mitternacht an das Meer, an anderen Orten in Gestalt einer Insel zwischen den Armen des Rheins eingefangen, und ist ein seenreiches und weidreiches Land, mit vielen Seen und Meerströmen übergossen. Es sind etliche, die sprechen, dass Utrecht streitbare Männer in einen Krieg zu führen vermag. Die Männer und Frauen daselbst sind gar wohlgestaltet, die sich vor Überlauf ihrer Feinde mit Schwellung der Wasser und mit eigener Kraft beschirmen. Bier ist dieses Volkes Getränk; die Kaufleute bringen Wein dorthin. Von Seeland: Die letzten Völker deutscher Nation sind gegen Mitternacht und Niedergangwärts. Die Seeländer, in einer Insel wesend, gegen den Ausfluss des Rheins über, unter denen sind die Middelburger. Die selbe Stadt ist gar wohl befestigt, reich und habehaftig und zu Kaufmannsgewerbe und Hantierung fast fügsam. Da selbst innen ist nicht ein unadeliges Städtlein, Brielum genannt, mit Wasser umgeben, darin viele Kaufleute zu Schiffen. Von Westfalen: Westfalen endet sich gegen den Niedergang an dem Rhein und gegen den Aufgang an dem Fluss Visurgo, die Weser genannt, gegen Mitternacht an Friesland und die Utrechter entspringt, und an den edlen Städten Paderborn und Münster hinfließt und das Land schier in dem Mittel teilend durch Friesland hinab in das Meer steigt der Fluss Sala, befeuchtet auch das westfälische Land. Zwischen demselben Fluss und dem Rhein hat Drusus Germanicus, als er seine Feinde überwand, als ein Sieger zugelendet. Der große Kaiser Karl hat mit den Westfalen viele Kriege geführt und sie mit Schlacht bekümmert und von Anbetung der Abgötterei zu dem christlichen Glauben bezwungen, und als sie denselben christlichen Glauben oft verleugnet hatten, ungeachtet ihrer Eidespflicht, auf dass er dann ihre Widerspenigkeit mit Furcht der Strafe stillen möchte, so setzte er heimliche Richter. Denen gab er Gewalt, sobald sie jemand, der geschworen und wider seine Pflicht getan oder sonst eine Missetat begangen hätte, denselben alsbald zu bestrafen ohne Blatt 281, ohne irgendeine Vorladung oder Beschirmung. Und dazu erwählte er tapfere Männer und Liebhaber des Rechts, bei denen man sich nicht vermutete, dass sie die Unschuldigen verfolgen würden. Und als aber darnach ehrbare und mittelmäßige Männer oft in den Wäldern an Stricken hängend gefunden wurden, da brachte solches den Westfalen großen Schrecken und behielt sie also in dem Glauben. Der Gebrauch und Übung dieses westfälischen Gerichts (das man das heimliche nennt) ist in deutscher Nation lautbekannt, darum wird hier im besten vermieden, nach der Länge davon zu schreiben. Hessenland: Zwischen Westfalen und Frankenland liegt das Hessenland, eine bergige Gegend, die sich vom Rhein gen Mitternacht streckend an Thüringen stößt. Der Fürst dieses Volkes, ein Landgraf zu unseren Zeiten, zum Kaisertum gefordert, achtet sich zur Aufhaltung solcher Bürden ungemäß und wollte lieber ein kleines Fürstentum, ihm von seinen Eltern gelassen, nützlich verwalten, denn ein großes annehmend zu zerstreuen. Und sprach, das wäre ihm ein Hindernis zur Handlung christlicher Sachen, dass er der Schrift nicht wissend wäre. Doch war er ein Heger und Schützer der Gesetze, die er ihm nach seines Vaters Gezeuge auslegen hieße, sooft eine Sache vor ihm gehandelt ward. Und ist nie von ihm erhört worden, dass er ein ungerechtes Urteil gesprochen habe. Als dieser Fürst in ein Kloster ginge, in Willen dasselbe zu reformieren, und geladen mit den Klosterleuten die Speise nahm, da meinte man, er hätte Gift gegessen, denn er und der Abt, der der Reformierung begehrte, starben unlange darnach.