Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz –, Handschriftenabteilung; Ms. germ. qu. 1187 · Bairischer Sprachraum, Entstehungsort unbekannt (Datierung 1438/39-Mitte 15. Jh. über Hartliebs "Namenmantik", nach Honold); später im Besitz der Grafen Starhemberg von Riedegg (Oberösterreich) · 1450
Nimm drei Rebhühner und Blut von anderen Hühnern. Hacke eines der Rebhühner in vier Stücke und sied sie im Blut.
Nimm einen Apfel und eine Zwiebel und dünste sie in etwas Schmalz an, dann gib sie dazu. Ist dir das Blut zu dünn, so nimm geröstete Brotrinde und gib sie ebenfalls hinein.
Würze das Ganze mit Gewürzen ab, aber gib keinen Safran dazu, wenn du ein Fürhess haben willst.
| Original | Modern | Mengenangabe | Wo kaufen | Alternative |
|---|---|---|---|---|
| Drew Repphuner | Rebhühner | 3 | Wildhändler oder spezialisierter Metzger, meist Vorbestellung nötig | Wachteln oder ein kleines Perlhuhn, wenn Rebhuhn nicht erhältlich ist |
| swais von anderen hunernn | Hühnerblut | - | Metzger, meist nur mit Vorbestellung frisch erhältlich | - |
| ein apphel | Apfel | 1 | - | Boskoop oder Elstar - feste, säuerliche Sorte statt süßer Standardäpfel |
| ein zwiual | Zwiebel | 1 | - | - |
| vaysten | Schmalz | - | - | Butterschmalz |
| rintten prots | Brotrinde | - | - | - |
| gewurcz | Gewürze | - | - | Pfeffer, Ingwer und Nelke als zeittypische Grundmischung |
Welches Gericht ist das? Ein Fürhess ist ein Wildgeflügelgericht, das im eigenen oder fremden Blut gegart und dadurch gebunden wird: Das Blut übernimmt zugleich die Rolle von Garflüssigkeit und Bindemittel, notfalls verstärkt durch geröstete Brotrinde. Aus drei Rebhühnern, Hühnerblut, Apfel, Zwiebel und Gewürzen entsteht so eine dunkle, rötlich-braune Sauce, die dem Gericht seinen Namen gibt. In derselben Zubereitungsfamilie stehen die französische Civet und der deutsche Hasenpfeffer - beide garen und binden Wildfleisch im Blut, wenn auch mit anderem Fleisch und, beim Hasenpfeffer, zusätzlicher Essig-Marinade.
Unklar bleibt, was genau geviertelt wird: „hakch ein hunn an vierew" lässt sowohl die Lesart zu, dass eines der drei bereits genannten Rebhühner geviertelt wird, als auch die, dass ein zusätzliches, gewöhnliches Haushuhn geviertelt und mitgegart wird. Der nahezu textidentische Zwilling w1-158 führt ein solches Huhn als eigenständige vierte Zutat neben den drei Rebhühnern - hier bleibt die Lesart als Vierteln eines Rebhuhns die im Kontext naheliegendere, ohne dass sich die Frage abschließend klären lässt.
Praxis. Ein Rebhuhn wird geviertelt und zusammen mit dem Hühnerblut in einen Topf gegeben; das Blut dient von Anfang an als Garflüssigkeit. Da Blutproteine bei starkem Kochen ausflocken können, sollte die Flüssigkeit knapp unter dem Siedepunkt bleiben statt sprudelnd zu kochen - so bindet sie sämig statt körnig zu werden. Apfel und Zwiebel werden separat in Schmalz angedünstet und dann zugegeben - das baut eine leicht süß-säuerliche Basis auf, die den metallischen Blutgeschmack ausgleicht. Ist die Sauce zu dünn, wird geröstete Brotrinde eingerührt - Stärke und Röstaroma binden zusätzlich nach. Am Ende wird mit Gewürzen abgeschmeckt, aber ohne Safran, damit die dunkle Blutfarbe erhalten bleibt.
Ein Fürhess ist ein im Blut gegartes Geflügelgericht - vergleichbar mit dem englischen 'jugged hare' oder der französischen Civet-Technik. Das Blut dient gleichzeitig als Kochflüssigkeit und als Bindemittel für die fertige Sauce.
Frisches Schlachtblut bekommt man am ehesten beim Metzger mit eigener Schlachtung, meist nur auf Vorbestellung. Es muss sofort gekühlt und am selben Tag verarbeitet werden, da es sehr schnell verdirbt.
Safran war im Spätmittelalter ein beliebtes Statusgewürz und färbte Speisen goldgelb. Bei diesem Gericht sollte vermutlich die charakteristische dunkle, rötlich-braune Farbe der Blutsauce erhalten bleiben - Safran hätte sie möglicherweise unerwünscht aufgehellt.
Eingeschränkt geeignet. Das Kochen selbst dauert nur etwa eine Stunde am Feuer, aber frisches Hühnerblut braucht eine durchgehende Kühlkette und muss zügig verarbeitet werden - das ist der eigentliche Engpass, nicht die Zubereitung.
Dieses Rezept stammt aus dem Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz –, Handschriftenabteilung; Ms. germ. qu. 1187 (Mitte 15. Jh.). CoReMA-Handschrift B4 (Berlin, Staatsbibliothek, Ms. germ. qu. 1187): bairisches Kochbuch der Mitte des 15. Jahrhunderts, 112 Blatt Papier. Enthält u.a. ein Paar-Rezept für "grünen Met" und ein Grundrezept "Wie du mett solt machen" (Honig-Wasser-Ansatz mit Hopfen und Hefe-Nachgärung) - textlich eng verwandt mit W1 (Wien, Cod. 2897), das dieselben zwei Met-Rezepte fast wortgleich überliefert.
Bezeichnet eine Zubereitungsart, bei der Wildgeflügel im (eigenen oder fremden) Blut gegart wird, das dabei zur dunklen Sauce eindickt. Vergleichbar mit dem englischen 'jugged hare' oder der französischen Civet-Technik.
Blut, hier von gewöhnlichen Hühnern - es dient als Kochflüssigkeit und Bindemittel für die Sauce.
Eines der drei Rebhühner wird in vier Stücke geteilt, vermutlich damit es im Blut gleichmäßiger gart.
Geröstete Brotrinde diente als Bindemittel, wenn die Blutsauce zu dünn war - Gebundenwerden mit Brot statt Mehl war im Mittelalter Standard.
Ausdrückliches Verbot, Safran zuzugeben - vermutlich, damit die dunkle Blutfärbung des Gerichts nicht durch das Gelb des Safrans überdeckt wird.
Zuordnung der historischen Zutatennamen zu Wikidata-Konzepten, auf Grundlage des CoReMA-Zutatenindex. Mehrere Konzepte bedeuten: die Lesart ist nicht entschieden.
| swais von anderen hunernn | chicken blood Q107246464 |
| ein apphel | apple Q89 |
| ein zwiual | onion Q3406628 |
| vaysten | animal fat Q1423543 |
| rintten prots | bread crust Q990859 |
| gewurcz | spice Q42527 |
Mediävistische Texte sind oft mehrdeutig. Hier die Stellen, an denen wir uns für eine Lesart entscheiden mussten - mit den plausiblen Alternativen.
hakch ein hunn an vierew
Gewählte Lesart: Gelesen als 'hacke eines der drei Rebhühner in vier Stücke' - eines der bereits genannten Rebhühner wird geviertelt, keine zusätzliche Zutat.
Andere mögliche Lesart:
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Stand dieser Fassung: 05.09.2026. Wir überarbeiten die Übersetzungen laufend; beim Zitieren bitte das Datum mit angeben.