Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897 · Wien, vermutlich Augustiner-Chorherrenstift St. Dorothea (Besitzvermerke 15. Jh. auf Bl. 1r, 15r, 28v, 54v, 91v) · 1450
Dieses Rezept besteht nur aus dem Titel. Eine Zubereitungsanleitung ist im Originaltext nicht überliefert.
| Original | Modern | Mengenangabe | Wo kaufen | Alternative |
|---|---|---|---|---|
| hecht | Hecht | - | gut sortierter Supermarkt, Fischhändler | - |
Welches Gericht ist das? Überliefert ist nur der Kapitel-Eintrag "des Ersten von hecht praten" - kein eigener Zubereitungstext. "Des Ersten" ist die formelhafte Ordnungszahl "erstens", mit der eine Liste eingeführt wird: die Liste "von manigerlay gepratten" (von mancherlei Braten). Der Hechtbraten ist schlicht das erste Stück dieser allgemeinen Braten-Liste, keine eigene Reihe von Hecht-Gerichten.
Die Parallelhandschrift B4 überliefert unter demselben Titel das vollständige Verfahren: der Hecht wird ausgenommen, sein Blut aufgefangen, eine mit Lebkuchen und Roggenbrot gebundene Fischfarce am Spieß geformt, in Erbsenbrühe gesotten, mit Mandeln und Nelken gespickt und mit einer Rosinen-Wein-Sauce aufgetragen.
Praxis. Aus diesem Eintrag allein lässt sich nichts nachkochen, da W1 selbst keine Anleitung überliefert. Wer das Gericht ausprobieren möchte, folgt dem vollständigen Verfahren der Parallelhandschrift (siehe verwandte Rezepte).
Aus diesem Eintrag allein nicht, da im Originaltext nur der Titel überliefert ist, keine Zubereitungsanleitung. Das vollständige Verfahren zu genau diesem Titel ist aber in der Parallelhandschrift B4 erhalten (siehe verwandte Rezepte).
'Des Ersten' ist die formelhafte Ordnungszahl 'erstens', mit der ein Kapitel eine Liste einführt - hier die Liste 'von manigerlay gepratten' (von mancherlei Braten). Der Hechtbraten ist schlicht das erste Stück dieser allgemeinen Braten-Liste, keine eigene Reihe von Hecht-Rezepten.
Dieses Rezept stammt aus dem Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897 (Mitte 15. Jh. - Teil I). CoReMA-Handschrift W1 (Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897): dreiteilige Sammelhandschrift, Teil I (Kochrezepte, Bl. 1r-53v) aus der Mitte des 15. Jh., Teil III älter (Mitte 14. Jh.). Textlicher Zwilling von B4 (Berlin, Ms. germ. qu. 1187) - beide überliefern u.a. dasselbe "grün Met"-Rezeptpaar fast wortgleich.
Im Mittelhochdeutschen bezeichnet ‚praten‘ sowohl das Braten als auch den Braten selbst. Hier ist es als ‚Braten‘ im Sinne eines gebratenen Fisches zu verstehen.
Zuordnung der historischen Zutatennamen zu Wikidata-Konzepten, auf Grundlage des CoReMA-Zutatenindex. Mehrere Konzepte bedeuten: die Lesart ist nicht entschieden.
| hecht | northern pike Q83363026 |
Mediävistische Texte sind oft mehrdeutig. Hier die Stellen, an denen wir uns für eine Lesart entscheiden mussten - mit den plausiblen Alternativen.
des Ersten
Gewählte Lesart: ‚Des Ersten‘ ist die formelhafte Kapitel-Ordinalzahl (‚erstens‘), die eine Liste einführt - hier die Liste ‚von manigerlay gepratten‘ (von mancherlei Braten). Der Hechtbraten ist das erste Stück dieser allgemeinen Braten-Liste, nicht der Auftakt einer eigenen Reihe von Hecht-Gerichten.
praten
Gewählte Lesart: Das Wort ‚praten‘ wird hier als Substantiv ‚Braten‘ (gebratener Fisch) verstanden, da es sich um den Titel eines Gerichts handelt. Die Kapitelüberschrift der Parallelhandschrift B4 (‚Von manigerlay gepratten‘, Plural-Substantiv) stützt diese Lesart.
Andere mögliche Lesart:
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Stand dieser Fassung: 06.08.2026. Wir überarbeiten die Übersetzungen laufend; beim Zitieren bitte das Datum mit angeben.