Hie vahet an alle artzenie von dem wine, wie man yme helffen sol, vnd wie man alle gebresten an dem win [bessern sol] · Südwestdeutschland · 1500
Merke auch andererseits: Isst du saure Dinge oder bittere Dinge, dann schmeckt der Wein nicht gut.
Darum probieren die Weinkäufer den Wein am Morgen, wenn sie sich zuvor den Mund gewaschen haben, und danach drei oder vier Mundvoll Brot gegessen haben, das in Wasser eingeweicht wurde. Denn richtig schmecken kann niemand, der entweder zu nüchtern ist oder zu satt und voll von einer Mahlzeit.
Was leistet dieses Kapitel? Dies ist kein Speiserezept und keine Herstellungsanleitung - geprüft wird nicht der Wein, sondern der Prüfer selbst. Das Kapitel erklärt, wie Mund und Magen vor einer Weinprobe in einen neutralen, urteilsfähigen Zustand versetzt werden. Zwei Teile: eine Warnung, dass saure oder bittere Speisen unmittelbar vor der Probe das Geschmacksurteil verfälschen, und ein positives Protokoll der Weinkäufer - morgens, nach Mundwaschung, nach drei oder vier in Wasser eingeweichten Bissen Brot -, mit Begründung: wer zu nüchtern oder zu satt ist, kann nicht richtig schmecken. Kein Handgriff am Wein oder Fass wird beschrieben, das unterscheidet den Text von wbd-003 (Fasspflege): hier wird die Zunge kalibriert, nicht die Ware behandelt.
Der Anfangssatz. 'Mercke auch do wider' markiert einen Gegensatz zum vorangehenden Kapitel, nicht eine bloße Ergänzung - dort ging es um Betrugstricks der Verkäufer (äußere Manipulation des Weins), hier um den Körperzustand des Probierenden selbst. Der Wechsel der Perspektive ist der Grund für das 'andererseits'.
Vergleich mit Hirnkofen 1478. Ein Kellermeisterei-Text aus Hirnkofen 1478 beschreibt fast dasselbe Protokoll: morgens verkosten, zuvor den Mund gespült, danach drei oder vier Bissen in Wasser getunktes Brot gegessen, mit derselben Warnung vor leerem und vollem Magen. Anders als bei uns steht die Passage dort im Rahmen einer Betrugswarnung: unehrliche Weinhändler sollen Verkoster vorher mit Süßholz, Nüssen, altem gesalzenem Käse oder stark gewürzten Speisen füttern, damit bitterer oder saurer Wein süß erscheint, und bevorzugt bei Nordwind verkosten lassen, wenn Wein am süßesten wirkt. Unser Text nennt diesen Betrugsrahmen nicht, nur die Hygiene-Regel. Die enge wörtliche Nähe des Protokolls spricht eher für die Lesart 'winkauffer' als private Weinkäufer, die sich selbst gegen Betrug schützen, statt als amtliche Prüfer - Hirnkofen unterscheidet klar zwischen den täuschenden Händlern und den sich schützenden Weinverkostern.
Praxis. Angeleitet wird ein einfaches, wiederholbares Protokoll: am Morgen verkosten, vorher den Mund waschen, danach drei bis vier Bissen in Wasser getunktes Brot essen, weder mit leerem noch mit übervollem Magen. Das Grundprinzip - Gaumen vor der Probe neutralisieren - ist auch in der heutigen professionellen Weinverkostung Standard, wenn auch mit anderer Technik (dort meist klares Wasser und neutrales, trockenes Brot statt eingeweichtem Brot).
Gemeint sind Weinhändler oder Weineinkäufer, die vor dem Kauf großer Mengen Wein dessen Qualität selbst prüfen mussten. Denkbar wäre auch eine Lesart als städtische Weinprüfer, die amtlich die Qualität von Handelswein kontrollierten - der Text lässt beides offen.
Der Text nennt nur die Praxis, keine Begründung des Wirkmechanismus: eingeweichtes Brot essen, weder mit leerem noch mit übervollem Magen probieren. Das folgt demselben Grundgedanken wie die heutige professionelle Weinverkostung, bei der der Gaumen vor der Probe neutralisiert wird - allerdings mit einer anderen Technik, denn dort wird meist klares Wasser und neutrales, trockenes Brot verwendet statt eingeweichtem Brot.
Dieses Rezept stammt aus dem Weinbuch im Codex Donaueschingen (um 1500 - nach Ankenbrand zwischen 1484 und 1509, Südwestdeutschland). 118 durchnummerierte Kapitel zur Kellermeisterei: Traubenlese, Treten, Fassbereitung, Gärung, Verderbniszeichen, Wiederherstellung verdorbenen Weins, Abziehen, Farbe und Geschmack ändern, Essigherstellung, Bierbewahrung. Nach Ankenbrand Teile aus Gottfried von Frankens Pelzbuch mit zahlreichen Erweiterungen; die Zusätze gelten als wertvolle Ergänzungen zur Kenntnis der spätmittelalterlichen südwestdeutschen Kellermeisterei. Systematischer Parallelbestand zu Hirnkofen 1478.
Wörtlich 'Weinkäufer' - Weinhändler, die Wein einkaufen und daher seine Qualität sicher beurteilen müssen, bevor sie ihn erwerben oder weiterverkaufen.
Mundvoll, ein Mengenmaß nach Gefühl, hier für kleine Bissen Brot.
Eingeweicht, getunkt (mhd. 'mähren' = in Flüssigkeit einweichen, tunken). Echtes Homograph zu 'mehren' = vermehren, das im selben Buch in wbd-002 vorkommt ('daz er sich meren sol') - beide Bedeutungen sind im Fnhd. belegt und hier klar auseinanderzuhalten. Grimm DWB s.v. MÄHREN belegt genau diesen Wortgebrauch (Rühren/Tunken/Einweichen von Brot in Flüssiges), u.a. bei Diefenbach 'win meren' für in Wein/Wasser getunktes Brot - fast wörtlich unser Kontext.
Mediävistische Texte sind oft mehrdeutig. Hier die Stellen, an denen wir uns für eine Lesart entscheiden mussten - mit den plausiblen Alternativen.
winkauffer
Gewählte Lesart: Weinkäufer / Weinhändler, also Kaufleute, die Wein professionell einkaufen und daher seine Qualität sicher beurteilen müssen.
Andere mögliche Lesart:
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Stand dieser Fassung: 06.08.2026 - 2-mal überarbeitet. Wir überarbeiten die Übersetzungen laufend; beim Zitieren bitte das Datum mit angeben.