Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897 · Wien, vermutlich Augustiner-Chorherrenstift St. Dorothea (Besitzvermerke 15. Jh. auf Bl. 1r, 15r, 28v, 54v, 91v) · 1450
Ein weiteres schwarzes Mus:
Nimm Kalbsblut. Wenn du das nicht bekommen kannst, nimm Blut von jungen Hühnern und lass es in Wein sieden. Nimm ein gekochtes Huhn und hacke es. Gib eine halbe Semmel dazu, lege alles in das siedende Blut und lass es aufwallen.
Wenn es aufgewallt ist, vollende es mit Honig, sodass es weder zu süß noch zu sauer sei. Bestreue das Mus mit gestoßenen Nelken, Ingwer und Zucker und serviere es.
| Original | Modern | Mengenangabe | Wo kaufen | Alternative |
|---|---|---|---|---|
| kalbes swais | Kalbsblut | - | Spezialitätenmetzger (auf Bestellung), Schlachthof (direkt) | - |
| huner swais von Iungen huneren | Hühnerblut von jungen Hühnern | - | Spezialitätenmetzger (auf Bestellung), Schlachthof (direkt) | - |
| wein | Wein | - | - | - |
| ein gesotne henn | gekochtes Huhn | 1 | - | - |
| ein halbe semel | Semmel | ½ | - | Weißbrot |
| honig | Honig | - | - | - |
| negeleinn | Gestoßene Nelken | - | - | - |
| Ingwer | Ingwer | - | - | - |
| czuker | Zucker | - | - | - |
Welches Gericht ist das? Ein blutgebundenes Hühner-Mus mit Wein, Honig und Gewürzen. Es ist strukturell mit Schwarzsauer und anderen Blutgerichten verwandt, aber nicht mit ihnen gleichzusetzen: Hier verlangt der Text ausdrücklich eine Balance zwischen süß und sauer. Zucker und Honig machen das Gericht deshalb nicht zu einer Nachspeise.
Zur Bezeichnung. Das Wort gmues meint eine zubereitete Speise oder ein Mus, nicht Gemüse im heutigen Sinn. Die Zutatenfolge erklärt den Titel: Blut wird in Wein gesiedet, dazu kommen gehackte gekochte Henne und eine halbe Semmel. Die Semmel ist die im Text genannte Bindung; eine andere Bindetechnik wird nicht erwähnt.
Praxis. Der Quellentext gibt die Reihenfolge klar vor, aber keine Mengen für Blut, Wein, Honig oder Gewürze und keine Garzeit. Kalbsblut in Wein sieden, bei fehlender Verfügbarkeit Blut von jungen Hühnern verwenden. Die gekochte Henne hacken, zusammen mit der halben Semmel in das siedende Blut geben und aufwallen lassen. Erst danach mit Honig so abschmecken, dass das Mus weder zu süß noch zu sauer ist. Gestoßene Nelken, Ingwer und Zucker werden zum Schluss darübergestreut. Für eine heutige Umsetzung bleiben die Mengen und der genaue Zeitpunkt des Aufwallens offen; sie sind im Rezept nicht überliefert.
Am ehesten ist Kalbs- oder Hühnerblut bei einem Metzger auf Vorbestellung oder direkt am Schlachthof erhältlich. Der Text selbst nennt Hühnerblut als Alternative, falls Kalbsblut nicht zu bekommen ist.
Eingeschränkt geeignet. Die Zubereitung braucht nur Topf und Feuer; organisatorisch anspruchsvoll ist die Beschaffung der Blutzutat.
‚Gmues‘ meint hier eine zubereitete Speise oder ein Mus, nicht Gemüse im heutigen Sinn. Dieses Gericht besteht aus Blut, gekochter Henne und Semmel und ist daher kein glattes Püree.
Dieses Rezept stammt aus dem Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897 (Mitte 15. Jh. - Teil I). CoReMA-Handschrift W1 (Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2897): dreiteilige Sammelhandschrift, Teil I (Kochrezepte, Bl. 1r-53v) aus der Mitte des 15. Jh., Teil III älter (Mitte 14. Jh.). Textlicher Zwilling von B4 (Berlin, Ms. germ. qu. 1187) - beide überliefern u.a. dasselbe "grün Met"-Rezeptpaar fast wortgleich.
Bezeichnet hier eine zubereitete Speise oder ein Mus, nicht Gemüse im heutigen Sinn. Mit Henne und Semmel ist kein glattes Püree gemeint.
Bezeichnet hier Tierblut, nicht Schweiß: Das Rezept nennt Kalbsblut und als Ersatz Blut von jungen Hühnern.
Eine halbe Semmel dient zusammen mit dem Blut als Bindung des Mus.
Aufgewallt, aufgekocht.
Gewürznelken, hier gestoßen verwendet.
Zuordnung der historischen Zutatennamen zu Wikidata-Konzepten, auf Grundlage des CoReMA-Zutatenindex. Mehrere Konzepte bedeuten: die Lesart ist nicht entschieden.
| kalbes swais | calf blood Q107246442 |
| wein | wine Q282 |
| honig | honey Q10987 |
| negeleinn | clove Q15622897 |
| Ingwer | ginger Q15046077 |
| czuker | unrefined cane sugar Q57656231 |
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Stand dieser Fassung: 12.08.2026. Wir überarbeiten die Übersetzungen laufend; beim Zitieren bitte das Datum mit angeben.