Köln, Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 7004, 27 · Westmitteldeutscher/ripuarischer Sprachraum (Entstehungsort unbekannt); Handschrift heute Historisches Archiv der Stadt Köln · 1475
Einen Menschen von kalter Natur verdirbt alles, was kalt und schleimig ist, wie Fisch; je fetter, desto schädlicher - er mag sie kochen oder zurichten, wie er will. Isst er dann Fisch und trinkt Wasser dazu, so befällt ihn die kalte Krankheit. Ebenso bringen zäh gewordener und gepanschter Wein den Tod.
| Original | Modern | Mengenangabe | Wo kaufen | Alternative |
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| fisch | Fisch | - | - | - |
| wasser | Wasser | - | - | - |
| wyn | Wein | - | - | - |
Nein, dies ist kein Kochrezept. Es handelt sich um eine diätetische Warnung aus der mittelalterlichen Medizin, die Ratschläge zum Verzehr bestimmter Lebensmittel gibt.
Dies bezieht sich auf die mittelalterliche Humoralpathologie, die davon ausging, dass jeder Mensch eine dominante 'Natur' (heiß, kalt, trocken, feucht) besitzt. Eine 'kalte Natur' war anfällig für Krankheiten, die durch 'kalte' Speisen und Getränke ausgelöst wurden.
Wörtlicher, als es klingt.
Die Formulierung wirkt wie eine Übertreibung, und lange haben wir sie auch so gelesen. Der Nürnberger Rat begründete sein Verbot gepanschter Weine von 1497 aber ausdrücklich ärztlich: „nach glawbtlichem anzeygen und unterrichtung hochgelehrter doctor der ertzney“ verursachten solche Weine schwere Krankheiten, „verkürtzung des lebens“ und bei Frauen den Verlust der Leibesfrucht. Was der Diätetiker hier schreibt, stand zeitgleich in Rechtstexten - es war die medizinische Auffassung seiner Zeit, nicht seine rhetorische Zuspitzung.
Für einen Teil dessen, was in behandelten Wein kam, trifft die Warnung sogar buchstäblich zu. Das Weinbuch im Codex Donaueschingen 787, ein südwestdeutsches Kellerhandbuch um 1500, lässt trüben Wein mit Bleiweiß klären - basischem Bleicarbonat, das sich in Wein löst und schwer vergiftet. Verboten war das längst, und sogar namentlich: Ulm nahm 1487 jedem Wirt den Eid ab, seinem Wein kein „Bleiweiss“ beigegeben zu haben, und ein Edikt von 1497 verbot die Ceruse - dasselbe Bleicarbonat - ausdrücklich, um die häufigen tödlichen Erkrankungen einzudämmen, die man auf Wein zurückführte. Als deren Zeichen galten Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit; die Medizin von heute erkennt darin das Bild einer chronischen Bleivergiftung. Es sind genau die Folgen, mit denen auch der Nürnberger Rat sein Verbot begründete.
Was fehlte, war nicht das Verbot, sondern der Nachweis: Einen verdächtigen Wein konnte niemand prüfen, und Blei galt gleichzeitig als Arznei. Geführt hat den Beweis erst 1694 bis 1696 der Ulmer Stadtarzt Eberhard Gockel - worauf Württemberg dem Weinfälscher „Leib, Ehre und Vermögen“ androhte.
Unser Text nennt trotzdem kein Blei; er spricht allgemein von gemachtem Wein. Die Verbindung ist sachlich, nicht textlich - aber sie zeigt, dass die Todeswarnung eine reale Grundlage hatte.
Ja, und der Vergleich lohnt sich. Der gedruckte Text derselben Küchenmeisterei-Tradition führt dieselbe Warnung, siehe Mus von Krebsen, warm und kalt. Er ist an zwei Stellen deutlicher: Wo die Kölner Abschrift „der kalte sichtag“ schreibt, steht dort „so vberfellt jn das Fieber“, und statt zweier Weinsorten nennt er drei - „die verdorbnen/ zehen vnd gemachten Wein“.
Gepanschter Wein - und die Warnung ist wörtlicher gemeint, als man denkt.
„Machen“ heißt beim Wein behandeln, und Nürnberg hat das früh verboten. Schon die Ratssatzung des 13. oder 14. Jahrhunderts untersagt, Wein „mit kainerley gemechte, swie daz genant ist“ zu machen, gleich ob im eigenen Keller oder auswärts. Erlaubt blieb eine einzige Behandlung: welschen Wein durfte man „mit ayrn“ schönen, also mit Eiklar klären - dasselbe Verfahren benutzen Winzer heute noch. Wer sich nicht daran hielt, zahlte zehn Pfund Heller und durfte fünf Jahre keinen Wein ausschenken; wer die Panscherei ausführte, wurde auf Lebenszeit aus der Stadt verbannt.
Eine spätere Ordnung von 1497 nennt die Mittel beim Namen: gebrannter Wein, Waidasche, Senf und Senfkörner, Speck, dazu Auffüllen mit Milch oder Wasser; ein eigenes Gesetz verbot außerdem das Schwefeln. Der Zweck ist jeweils erkennbar - Branntwein stabilisiert dünnen Wein, Asche nimmt Säure, Senf hemmt Keime, Milch und Wasser strecken. Behandelt wurde, um einen Mangel zu verdecken, und deshalb ist ein gemachter Wein einer, dem man nicht ansieht, was mit ihm war.
Dass der Text „den Tod“ sagt, ist dabei keine bloße Redensart. Der Nürnberger Rat begründete das Verbot von 1497 ausdrücklich ärztlich: „nach glawbtlichem anzeygen und unterrichtung hochgelehrter doctor der ertzney“ hätten solche Weine schwere Krankheiten verursacht, „verkürtzung des lebens“ und bei Frauen den Verlust der Leibesfrucht. Unser Diätetiktext behauptet also dasselbe wie die Rechtstexte seiner Zeit - drastisch formuliert, aber nicht aus der Luft gegriffen.
Davon zu trennen ist der Würzwein, den man sich selbst ansetzte: Wein-Tonikum für Hirnschwäche aus der Solothurner Schwesterhandschrift hängt Muskatblüte und Muskatnuss in zwei Säckchen in den Wein. Verboten war das Behandeln von Wein, den man verkauft - nicht das, was jemand im eigenen Haus als Arznei bereitet und dessen Inhalt er kennt.
Nachlesen kann man das selbst: Beide Ordnungen sind 1861 von Joseph Baader herausgegeben worden und liegen als Digitalisat frei vor - Nürnberger Polizeiordnungen aus dem XIII bis XV Jahrhundert. Das Weinverbot steht auf Seite 205, die ausführliche Ordnung von 1497 auf Seite 350.
Dieses Rezept stammt aus dem Kölner Küchenmeisterei (2. Hälfte 15. Jh. oder 16. Jh. - umstritten). CoReMA-Handschrift K1: 182 Rezepte der Kölner Abschrift der "Küchenmeisterei" - derselben Drucktradition wie So1 (Solothurn), aber textlich vollständiger erhalten. Systematisch in fünf Teile gegliedert wie So1: Fleisch/Fisch, Eierspeisen, Gebackenes, Essig-/Kräuterwein-Herstellung, ein ausführliches lateinisch-deutsches Diätetik-Kapitel. Enthält denselben Brombeer-Honigwein wie So1 (dort §133), hier unter dem lateinischen Titel "Vinum de morisrubi" (k1-167) - K1 überliefert an dieser Stelle einen Rezepttitel, den So1 nicht hat.
Dies bezieht sich auf die mittelalterliche Humoralpathologie, die davon ausging, dass jeder Mensch eine dominante „Natur“ (heiß, kalt, trocken, feucht) besitzt. Eine „kalte Natur“ war anfällig für Krankheiten, die durch „kalte“ Speisen und Getränke ausgelöst wurden.
„Schleimig“ (schlymig) bezeichnet hier eine Qualität, die mit dem Humor des Schleims (Phlegma) assoziiert wird. Schleimige Speisen galten als kalt und feucht und wurden als schädlich für Menschen mit einer „kalten Natur“ angesehen.
„Sichtag“ ist mittelhochdeutsch „siechtac“ (siech = krank, plus tac) und heißt schlicht Krankheit. Lexer, Grimm und Diefenbach belegen es so, etwa in „keichender sichtag“ für Asthma; das MHDBDB-Lemma siechtac steht im Bedeutungsfeld Krankheiten. Die „kalte“ Krankheit ist die der kalten Komplexion zugeschriebene. Der gedruckte Paralleltext der Küchenmeisterei (kkm-016) überliefert dieselbe Stelle vollständiger. Dort heißt es an dieser Stelle „so vberfellt jn das Fieber“.
Zwei verschiedene Mängel. „Zäh“ beschreibt einen Wein, der dickflüssig geworden ist. Die moderne Kellerwirtschaft nennt diesen Fehler Zähwerden oder Lindwerden: Milchsäurebakterien - vor allem Pediococcus damnosus und Streptococcus mucilaginosus var. vini - bilden aus Restzucker den Schleimstoff Dextran. Der Wein wird dickflüssig, gießt sich ölig und zieht im fortgeschrittenen Zustand Fäden, während Geruch und Geschmack unverändert bleiben. Man erkennt ihn also nur beim Einschenken, nicht am Becher - was erklärt, warum er eine eigene Warnung wert war. Dass das mittelalterliche „zäh“ genau diesen Fehler meint, ist aus der Stellung des Wortes zwischen zwei anderen Mängeln erschlossen und nicht durch einen Wörterbuchbeleg gesichert.
„Gemachter Wein“ ist gepanschter Wein. „Machen“ ist beim Wein ein Fachwort mit eigenem Wörterbucheintrag (Grimm, Deutsches Wörterbuch, „Gemächt“ II,2c: „von künstlichem herrichten und anmachen des weins“), und Nürnberg hat es schon im 13. oder 14. Jahrhundert verboten. Die Ratssatzung untersagt, Wein „mit kainerley gemechte, swie daz genant ist“ zu machen, „ez sei hie oder anderswa“ - also auch auswärts behandelten Wein einzuführen. Erlaubt war eine einzige Ausnahme: welscher Wein durfte „mit ayrn“ geschönt werden, also mit Eiklar geklärt, wie es Winzer bis heute tun. Die Strafen zeigen, wie das eingeschätzt wurde: zehn Pfund Heller und fünf Jahre Schankverbot für den Bürger, der seinen Wein machen ließ - und lebenslange Verbannung aus der Stadt für den, der es ausführte.
Was dabei in den Wein kam, zählt eine spätere Nürnberger Ordnung auf, „Von den schädlichen und bösen Weingemächten“ von 1497: gebrannter Wein, Waidasche, Senf und Senfkörner, Speck, dazu Auffüllen mit Milch oder Wasser. Ein zweites Gesetz derselben Sammlung richtet sich eigens gegen das Schwefeln. Die Liste ist verständlich, wenn man sie durchgeht: Branntwein macht schwachen Wein haltbar, kaliumreiche Waidasche bindet Säure - Kaliumcarbonat ist heute als Entsäuerungsmittel zugelassen -, Senf wirkt gegen Keime, und Milch oder Wasser strecken. Behandelt wurde also, um einen Mangel unsichtbar zu machen. Genau davor warnt der Text: einem gemachten Wein sieht man nicht an, was mit ihm war.
Beide Ordnungen stehen in der Edition von Joseph Baader, gedruckt 1861 und frei einsehbar: Nürnberger Polizeiordnungen aus dem XIII bis XV Jahrhundert - das Weinverbot auf Seite 205, die Ordnung von 1497 auf Seite 350.
Zuordnung der historischen Zutatennamen zu Wikidata-Konzepten, auf Grundlage des CoReMA-Zutatenindex. Mehrere Konzepte bedeuten: die Lesart ist nicht entschieden.
| fisch | fish Q600396 |
| wasser | water Q283 |
| wyn | wine Q282 |
Mediävistische Texte sind oft mehrdeutig. Hier die Stellen, an denen wir uns für eine Lesart entscheiden mussten - mit den plausiblen Alternativen.
Sichtag
Gewählte Lesart: „Kalte Krankheit“ - „sichtag“ ist die gewöhnliche Bezeichnung für Krankheit, das Adjektiv ordnet sie der kalten Komplexion zu. Der Druck setzt hier „Fieber“ ein.
Andere mögliche Lesart:
zcehe wyn
Gewählte Lesart: Zäh gewordener Wein - der Weinfehler des Zähwerdens, bei dem der Wein dickflüssig wird und Fäden zieht.
Andere mögliche Lesart:
gemachte wyn
Gewählte Lesart: Gepanschter Wein - künstlich behandelter Wein mit unerlaubten Zusätzen. Belegte Sonderbedeutung von „machen“ im Weinkontext (Grimm, DWB, „Gemächt“ II,2c), in Nürnberg seit dem 13./14. Jahrhundert unter Strafe verboten.
Andere mögliche Lesarten:
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Stand dieser Fassung: 02.08.2026. Wir überarbeiten die Übersetzungen laufend; beim Zitieren bitte das Datum mit angeben.